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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

 

  1. Anwendung und Gültigkeit

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der ESA Energie GmbH und dem Käufer soweit keine weiteren Vereinbarungen bestätigt wurden welche Teile oder die gesamte AGB der ESA Energie GmbH ersetzen. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer uns seine entgegenstehenden/abweichenden Geschäftsbedingungen mitgeteilt hat oder mitteilt, oder diese auf Schriftstücken des Käufers abgedruckt sind, selbst wenn deren Annahme von uns nicht ausdrücklich abgelehnt wird. Die Wirkung etwaiger Einkaufsbedingungen und/oder allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.

 

 

  1. Angebotsannahme und Vertragsabschluss

Die ESA Energie GmbH kann das Angebot durch eine schriftliche (Brief) oder elektronisch übermittelte (Fax oder E-Mail) Auftragsbestätigung annehmen. Alle Angebote der

ESA Energie GmbH sind freibleibend. Der Vertragsschluss und der in der Auftragsbestätigung vermerkte Liefertermin erfolgt unter Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Unsere Angebote stehen unter dem Vorbehalt, dass erforderliche Genehmigungen (beispielsweise Ausfuhrgenehmigung) erteilt werden.

 

 

  1. Vertraulichkeit überlassener Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, die ESA Energie GmbH erteilt dazu dem Besteller ausdrücklich eine schriftliche Zustimmung.

 

 

  1. Urheberschutz

Alle Dokumentationen, Bilder, Zeichnungen der ESA Energie GmbH sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der ESA Energie GmbH.

 

 

  1. Angewandter Gefahrenübergang

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt, Teillieferungen erfolgen oder wer die Frachtkosten trägt.

 

  1. Konditionen und Zahlung

Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise der ESA Energie GmbH ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Auftragsbestätigung vermerkte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

Verzugszinsen werden in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Tritt der Käufer unberechtigt vom Vertrag zurück, kann die ESA Energie GmbH 20% des Kaufpreises für die Bearbeitung des Auftrages geltend machen. Voraussetzung ist die abgesprochene Rücksendung der Waren in unbeschadeter Form und kompletter Verpackung. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

 

 

  1. Vereinbarte Liefertermine

Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch die ESA Energie GmbH und ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt wird. Die Lieferfrist verlängert sich, wenn unvorhergesehene Hindernisse außerhalb des Willens der ESA Energie GmbH eintreten wie z.B. höhere Gewalt, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Materialien entsprechend der Länge dieser Hindernisse. Verzugsentschädigung leistet die ESA Energie GmbH ausschließlich bei vorheriger Vereinbarung und Bestätigung in der Auftragsbestätigung. Sofern nicht schriftlich ausdrücklich als solche bezeichnet sind Liefertermine nicht als Fixtermine zu verstehen.

 

 

  1. Erweiterter Eigentumsvorbehalt

Die ESA Energie GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefer- oder auch Werkliefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn sich die ESA Energie GmbH nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Die ESA Energie GmbH ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

 

 

  1. Gewährleistung

Der Kunde hat die gelieferte Ware nach Erhalt auf Schäden und Funktion zu prüfen. Sollten bei Lieferung Schäden festgestellt worden sein, sind diese unverzüglich an die ESA Energie GmbH zu melden.

Mängelansprüche verjähren innerhalb der in der Auftragsbestätigung angegebenen oder innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeiträume. Beides beginnt nach erfolgter Ablieferung der von der ESA Energie GmbH gelieferten Ware beim Besteller. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt.

Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist eine Zustimmung der ESA Energie GmbH einzuholen.

Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag und den Gewährleistungsbedingungen der ESA Energie GmbH entspricht, so wird die ESA Energie GmbH die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach ihrer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist der ESA Energie GmbH stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

Daten aus Lichtplanungen der ESA Energie GmbH stellen die Grundlage zu einem Angebot dar und gelten, wenn diese nicht eingehalten werden, nicht als Mangel.

Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von der ESA Energie GmbH gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist.

Garantieansprüche gegen die ESA Energie GmbH stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und können nicht abgetreten werden.

 

 

  1. Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. Soweit der Kunde nicht Verbraucher ist, wird als Gerichtsstand München vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

 

 

München, 15.01.2019